Vorwort
2025 war ein wichtiges und sehr erfolgreiches Jahr für die Digitale Gesellschaft.
Die Abstimmung zur E-ID sticht dabei sicherlich heraus. Die zweite Version trug den berechtigten Anliegen der Zivilgesellschaft nach digitaler Selbstbestimmung, Datensparsamkeit und Datenschutz durch Technik breit Rechnung. Doch auch gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen. In der anschliessenden Volksabstimmung war das «Ja» nur hauchdünn. Dies ist zwar ein grosser Erfolg, der jedoch auch ein grosses Misstrauen in die Digitalisierung offenbarte.
Das äusserst knappe Resultat für ein gutes und breit abgestütztes Projekt ist daher ein Schuss vor den Bug. Digitale Anwendungen müssen das Leben der Menschen verbessern, ihre Rechte schützen und ihre Selbstbestimmung stärken. Diese Forderung der Digitalen Gesellschaft wird in der Politik nun auch wahrgenommen. Und dafür werden wir uns auch weiter einsetzen: Kein Digitalisierungsprojekt ohne digitale Zivilgesellschaft.
Ein Highlight war zudem das wegweisende Urteil vom Bundesverwaltungsgericht zur Kabelaufklärung. Es kommt zum Schluss, dass die Massenüberwachung der grenzüberschreitenden Kommunikation nicht grundrechtskonform ist. In dieser Deutlichkeit ist das Urteil einzigartig.
Zudem haben wir die Debatten rund um Datenschutz, Leistungsschutzrecht und die Regulierung von Künstlicher Intelligenz sowie der Plattformen durch das ganze Jahr begleitet. Genau zur richtigen Zeit waren wir auch mit unserer Forderung zu einer Alternative zur Vorratsdatenspeicherung (Quick Freeze) beim zuständigen Bundesrat in der heissen Phase der VÜPF-Revision präsent.
Mittlerweile zählt unser Verein über 1'300 Mitglieder, von denen viele in unterschiedlicher Form zu unseren Vereinstätigkeiten beitragen.
Es freut uns sehr, diesen zehnten Jahresbericht zu veröffentlichen. Gemeinsam werden wir uns weiterhin für Freiheitsrechte in der vernetzten Welt einsetzen.
Erik Schönenberger (Co-Geschäftsleiter)
Datenschutz, Datensicherheit und Recht auf Privatsphäre
Ziele
- Datenschutz und Datensicherheit stärken.
- Datennutzung ermöglichen.
- Massenüberwachung abschaffen und neue Massnahmen verhindern.
Massenüberwachung
Vor 2011 war der Öffentlichkeit in der Schweiz kaum bewusst, dass von sämtlichen Mobiltelefonen bei jedem Kommunikationsvorgang der Standort aufgezeichnet wird. Deshalb galt die erste Kampagne der Digitalen Gesellschaft der Vorratsdatenspeicherung. Inzwischen ist der Begriff längst in der politischen Debatte angekommen. Auch die Kampagne um die Kabelaufklärung ist auf eine Medienkampagne der Digitalen Gesellschaft zurückzuführen.
Seit den Auseinandersetzungen um die elektronische Identifikation stehen nun auch die Grundsätze von Datensparsamkeit und Datenschutz durch Technik im Zentrum der politischen Diskussion. Auch dezentrale Architekturen, Open-Source-Software und Freiwilligkeit sind mittlerweile geläufige Begriffe bzw. Konzepte in der Politik. Dies ist eine bemerkenswerte Entwicklung, die wir auch auf unser Engagement der letzten Jahre zurückführen.
Wir bleiben jedoch weiterhin stark gefordert. Dies zeigt sich unter anderem bei der vom Bund geforderten Identifikationspflicht bei Schweizer Onlinediensten im Rahmen der krassen Verschärfung der Verordnung betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) oder bei der im Kanton Zürich vom Parlament beschlossenen Möglichkeit für Pilotversuche automatisierter Gesichtserkennung im öffentlichen Raum.
Beschwerde gegen die Kabelaufklärung
Jahresziel 2025
- Strategisches Gerichtsverfahren ist auf Kurs
Im Jahr 2017 trat das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Mit der damit legalisierten Kabelaufklärung wird das Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre schwerwiegend verletzt. Auch Berufsgeheimnisse, wie sie für Anwälte oder Ärztinnen gelten, werden ausgehöhlt. Die Kabelaufklärung verletzt zudem die Unschuldsvermutung und das Verhältnismässigkeitsprinzip. Die Digitale Gesellschaft gelangte deshalb Ende August 2017 mit einem Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB), die Überwachung der internationalen Glasfaserkabel zu unterlassen.
Der Geheimdienst wie auch das Bundesverwaltungsgericht hielten es zunächst nicht für notwendig, inhaltlich auf unser Begehren einzutreten. Das Bundesgericht hiess dann jedoch die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft in seinem Urteil von Ende 2020 vollumfänglich gut. Es anerkannte in seinem wegweisenden Urteil, dass die Kabelaufklärung eine Form der anlasslosen Massenüberwachung darstellt, von der jede Person potenziell betroffen ist. Es hielt ausdrücklich fest, dass bereits das elektronische Rastern von Daten einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, die durch Bundesverfassung und Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützt sind. Das Bundesgericht räumte zudem ein, dass die Einstellung der Funk- und Kabelaufklärung allenfalls das einzige Mittel sein kann, um einen wirksamen Grundrechtsschutz für die Beschwerdeführer:innen sicherzustellen.
Im Anschluss musste das Bundesverwaltungsgericht prüfen, ob die Funk- und Kabelaufklärung unsere Grundrechte verletzt. Gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht nahm der Geheimdienst zum ersten Mal detaillierter Stellung zur Funktionsweise des Internets und zur darauf aufbauenden Kabelaufklärung. Der Schriftenwechsel hat uns bis in das erste Halbjahr 2025 stark beschäftigt – und auch interessante Einblicke verschafft. So räumte der Geheimdienst in einer der wenigen zugänglichen Antworten sogenannte Retrosuchen ein. Dies bedeutet, dass die Datenströme im Internet nicht allein in Echtzeit nach vordefinierten Stichwörtern durchsucht, sondern auch in einer Datenbank gespeichert werden.
Im November 2025 schliesslich hat das Bundesverwaltungsgericht ein wegweisendes Urteil gefällt. Es kommt zum Schluss, dass die Massenüberwachung der grenzüberschreitenden Kommunikation nicht grundrechtskonform ist und hat verschiedenste, schwerwiegende Mängel festgestellt:
Allerdings gibt das Gericht dem Geheimdienst und dem Gesetzgeber 5 Jahre Zeit, die Mängel zu beheben. Das Urteil ist rechtskräftig. Dies ist ein riesiger Erfolg für die Grund- und Menschenrechte in der Schweiz.
Zum Dossier Kabelaufklärung
Erfolg
- Wir haben vor dem Bundesverwaltungsgericht erwirkt, dass der Bund die Kabelaufklärung in den nächsten 5 Jahren grundsätzlich revidieren oder abschaffen muss.
Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung
Jahresziel 2025
- Voraussetzungen für Mehrheit gegen die Vorratsdatenspeicherung und für «Quick Freeze» im Parlament sind geschaffen.
Die verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung verstösst gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und hat negative Auswirkungen auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Entsprechend hat sie das Bundesverfassungsgericht in Deutschland bereits 2010 als unzulässig erklärt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lehnte die anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung mittlerweile bereits sechsmal ab. 2018 erklärte auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), was gemäss EuGH gegen die EU-Grundrechtecharta verstosse, sei auch mit der EMRK nicht vereinbar.
Für das Bundesgericht hingegen heiligt der Zweck die Mittel: Der Gesetzgeber:innen in der Schweiz haben sich für ein System einer allgemeinen und umfassenden Vorratsdatenspeicherung entschieden. Würde die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz entsprechend eingeschränkt, könne diese Massenüberwachung in der heutigen Form nicht mehr stattfinden. Entsprechend hatte das Bundesgericht unsere Beschwerde im März 2018 gegen die anlasslose und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung (erwartungsgemäss) nur teilweise gutgeheissen. Da die Schweiz kein Verfassungsgericht kennt, zogen wir die Beschwerde im Herbst 2018 an den EGMR in Strassburg weiter.
Lange blieb es in dieser Angelegenheit ruhig. Dann wurde die Schweiz 2023 eingeladen, ihre Stellungnahme einzureichen. In ihrer Antwort postuliert die Schweiz, dass es im vorliegenden Verfahren «nur» um die Speicherung der Daten durch Internet-, Telefon- und Postdienste gehe, nicht jedoch um den Zugriff auf die gespeicherten Informationen durch die Strafverfolgungsbehörden und den Geheimdienst. Dieser irreführenden und verharmlosenden Darstellung haben wir vehement widersprochen.
Die Schweiz, vertreten durch das Bundesamt für Justiz (BJ), negiert in ihrer Stellungnahme auch Abschreckungseffekte. Solche «Chilling Effects» entstehen jedoch bereits durch die Speicherung der Daten und sind gut belegt. Auch für das BJ heiligt hingegen der Zweck die Mittel: «Für eine rückwirkende Überwachung ist es daher notwendig, möglichst viele verschiedene Randdaten zu speichern.»
Der EGMR geht davon aus, dass dieser Entscheid von grosser Bedeutung sein wird. Mit einem Urteil kann 2026 gerechnet werden. In der Zwischenzeit haben wir den Weg für Alternativen geebnet und ein Positionspapier zu «Quick Freeze» vorgelegt. Dieses haben wir in verschiedenen Gesprächen bis zu Bundesrat Beat Jans vorgestellt.
Zum Dossier Vorratsdatenspeicherung
Erfolg
- Unser Konzept zu «Quick Freeze» und die Notwendigkeit einer Alternative zur Vorratsdatenspeicherung haben wir bis in die Departementsspitzen vorgestellt.
Identifikationspflicht im Internet
Doch anstatt die anlasslose und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung einzudämmen, will der Bundesrat die Überwachungspflichten massiv ausweiten. Hierzu soll – an der Gesetzgebung vorbei – die Verordnung zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) erheblich verschärft werden.
Bereits ab 5’000 Nutzer:innen sollen Anbieter:innen von E-Mail-, Messaging- und Kollaborationsdienste für das Teilen von Inhalten umfangreiche Identifikations- und Überwachungspflichten erfüllen müssen. Diese neu definierte Schwelle sorgt dafür, dass faktisch alle Kommunikationsdienstleister:innen in der Schweiz betroffen wären. Nebst den Unternehmen unterliegen auch Non-Profit- und Open-Source-Projekte den Verschärfungen. Anbieter:innen datenschutzfreundlicher Dienste würden durch die neuen Schwellenwerte und Pflichten gar aus der Schweiz gedrängt.
Wenn datenschutzfreundliche Dienstleistende verschwinden, verlieren auch die Nutzer:innen den Zugang zu sicheren und vertraulichen Kommunikationsmitteln. Dies tangiert auch die Kommunikation mit Journalistinnen, Anwälten und Ärztinnen. National und international garantierte Menschenrechte wie der Schutz der Privatsphäre und die informationelle Selbstbestimmung stehen auf dem Spiel. Der Versuch, dermassen weitreichende Überwachungspflichten auf dem Verordnungsweg einzuführen, stellt zudem einen klaren Verstoss gegen das Legalitätsprinzip dar und untergräbt die Kompetenzordnung.
Im Frühling haben wir eine umfangreiche Stellungnahme eingereicht. Dieser sind viele Organisationen, Verbände und die Wirtschaft gefolgt. Gemeinsam mit Campax haben wir zudem über 15’000 Unterschriften gegen die geplante Verschärfung der Überwachungsverordnung an Bundesrat Beat Jans übergeben. Wir warnen dabei vor einem massiven Angriff auf Grundrechte, Datenschutz und digitale Freiheit und fordern den sofortigen Stopp der Pläne.
Nun ist der Bundesrat etwas zurückgerudert. Die Vorlage wird überarbeitet. Zudem wird eine – dringend notwendige – Regulierungsfolgenabschätzung erstellt. Im zweiten Halbjahr 2026 soll es dann eine neue Vernehmlassung geben.

Datenschutz-Konzept
Jahresziele 2025
- Das vertiefte Datenschutz-Konzept wurde veröffentlicht und liegt gedruckt vor.
- Es dient als Grundlage für Stellungnahmen zur Regulierung von Plattformen, KI und Sekundärnutzung von Daten.
Am 1. September 2023 trat sechs Jahre nach dem Start der Debatte im Parlament das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) in Kraft. Da es den aktuellen Herausforderungen nicht zu genügen vermag, haben wir ein neues, wegweisendes Datenschutz-Konzept entwickelt. Es adressiert die Mängel, indem es sich auf die vielseitigen Folgen der Datennutzung konzentriert. Das Konzept geht als eigentliches Datengesetz jedoch über den Datenschutz hinaus. Es schafft auch einen Rechtsrahmen für den Umgang mit «Künstlicher Intelligenz» (KI) und bietet eine Lösung für die Sekundärnutzung von Daten. Damit nimmt das neue Konzept die Datenbearbeiter:innen konkret in die Pflicht und ermöglicht dadurch eine vertrauensvolle Datennutzung.
In diesem Jahr haben wir die Version 2.0 des Datenschutz-Konzeptes veröffentlicht. Dieses setzt noch klarer auf sechs Schutzziele, deren Einhaltung den Raum für Datenbearbeitung eröffnet, ohne dabei Privatsphäre und Grundrechte zu gefährden. Gleichzeitig fordert das Konzept konkrete Verbote, etwa im Bereich der anlasslosen Massenüberwachung, um ein grundlegendes Schutzniveau dauerhaft zu garantieren.
Zum Dossier Datenschutz-Konzept
Erfolg
- Wir haben unser Datenschutz-Konzept 2.0 veröffentlicht und breit gestreut. Es dient als Grundlage für alle datenschutzrechtlichen Überlegungen der Digitalen Gesellschaft.
Biometrische Identifikation
Jahresziel 2025
- Kommissionsinitiative für ein Verbot von Gesichtserkennung auf öffentlichem Grund wurde von den zuständigen Kommissionen beschlossen.
Bereits 2021 haben wir zusammen mit Amnesty International Schweiz und AlgorithmWatch CH die Kampagne «Gesichtserkennung stoppen» lanciert, mit der wir ein Verbot von automatischer Gesichtserkennung und biometrischer Massenüberwachung in der Schweiz fordern. Mittlerweile wurde in elf Städten und Kantonen ein solches Verbot der Gesichtserkennung beschlossen oder ist in Diskussion. Die Bestrebungen in den Städten und Kantonen zeigen, dass unsere Forderung nach einem Verbot mittlerweile in der Schweizer Politik angekommen ist. Nun haben wir die Voraussetzungen geschaffen, um mithilfe einer Kommissionsinitiative ein Verbot für die ganze Schweiz zu erreichen.
Leider hat im November der Kantonsrat von Zürich die Möglichkeit für Pilotprojekte für Gesichtserkennung im öffentlichen Raum bei der Debatte zum kantonalen Datenschutzgesetz geschaffen. Dies ist ein Rückschritt, den wir korrigieren wollen.
Zur Kampagnenseite
Erfolg
- Wir haben eine Synthese für eine Kommissionsinitiative für ein Verbot von Gesichtserkennung erstellt und mit Mitgliedern der zuständigen Kommission des eidgenössischen Parlaments diskutiert.
Automatisierte Entscheidungssysteme / Künstliche Intelligenz
Jahresziel 2025
- In der Öffentlichkeit, der Politik und bei Behörden werden wir als relevante Stimme zur Regulierung von KI wahrgenommen und können unsere Position massgeblich in die Regulierungsbestrebungen einbringen.
Automatisierte Entscheidungssysteme (ADMS) halten Einzug in den schweizerischen Alltag, zum Beispiel als Analysemechanismus in sozialen Netzwerken oder als Selektionshilfe im Bewerbungsprozess. Dabei stellen sich Fragen bezüglich Diskriminierung, systematischer Benachteiligung, Manipulationspotential und gesellschaftlicher Bedeutung. Die Digitale Gesellschaft veröffentlichte deshalb bereits im Februar 2022 ein ausführliches Positionspapier dazu, inklusive eines konkreten Vorschlags für einen rechtlichen Rahmen.
Das Positionspapier hat Pioniercharakter und uns die Türen geöffnet – bis zum Europarat: 2023 haben wir den Verhandlungen als Observer beigewohnt und Vorschläge unterbreitet. 2024 hat der Europarat eine entsprechende Konvention verabschiedet. Parallel dazu haben wir in der Platforme Tripartite des Bundesamtes für Kommunikation mitgearbeitet. Die Debatten flossen in die Auslegeordnung des Bundesrats ein, welche nun als Grundlage für einen Vorentwurf dient.
Um unsere Rolle als relevante zivilgesellschaftliche Stimme für eine verantwortungsvolle KI-Regulierung zu stärken, haben wir die Plateforme Civique etabliert. Sie bringt zivilgesellschaftliche Perspektiven gezielt in laufende Regulierungsprozesse ein. Eine erste Veranstaltung mit Behördenvertretung ist bereits vorbereitet.
Zum Dossier Automatisierte Entscheidungssysteme (ADMS) und KI
Erfolg
- Wir haben die Plateforme Civique etabliert, die sich als zivilgesellschaftliche Stimme in die Regulierungsbestrebungen einbringt.
Unpersönliche Personendaten
Jahresziel 2025
- Klage zur Klärung des Schutzes von «unpersönlichen Personendaten» ist eingereicht.
Herkömmlicher Datenschutz beschränkt sich auf den Schutz von Personendaten. Jedoch können auch Daten, die nicht einzelnen Personen (mit Name und Adresse) zugeordnet werden können, für diese ungewollte Auswirkungen haben. Beispiele für solche «unpersönliche Personendaten» sind Cookies, die zur Profilbildung sowie zum Ausspielen von individueller Werbung und von Inhalten verwendet werden, oder Daten sammelnde Fahrzeuge. Die Bearbeitung dieser Daten fällt in eine Grauzone. Das Durchsetzen von Datenschutzrechten gestaltet sich schwierig.
2025 haben wir zu den «unpersönlichen Personendaten» in Zusammenarbeit mit der Law Clinic der Universität Freiburg eine Studie fertiggestellt. Diese untersucht Beispiele und die gesammelten Daten sowie die Verwendungszwecke und nimmt eine rechtliche Einordnung vor. Das mittelfristige Ziel ist, durch eine strategische Klage für Rechtssicherheit zu sorgen. Diese wird nun konkret ausgelotet.
Erfolg
- Wir haben eine Studie erstellt. Eine strategische Klage wird nun geprüft.
Intransparente Zwangsmassnahmengerichte
Jahresziel 2025
- Schriftenwechsel am Obergericht ist abgeschlossen, politische Vorstösse sind eingereicht.
Weit über 90 % aller Anträge der Staatsanwaltschaften werden vom Zwangsmassnahmengericht gutgeheissen. Gleichzeitig sind die Verfahren des Zwangsmassnahmengerichts nicht öffentlich, selbst die Entscheide werden nicht veröffentlicht. Damit agiert das Zwangsmassnahmengericht im Geheimen und ohne Kontrolle. Und das, obwohl die Entscheide mit schweren Eingriffen in die Grundrechte verbunden sind und die Betroffenen oft stärker treffen können als das eigentliche Urteil. Die fehlende Transparenz am Zwangsmassnahmengericht ist ein bekanntes Problem.
2025 haben wir an neun Kantone und über die Sprachgrenze hinaus Einsichtsgesuche gestellt. Gemeinsam mit einer grossen Zeitschrift möchten wir damit den Weg zu einer strategischen Klage ebnen. Die Evaluation ist nun abgeschlossen. Die weiteren Schritte sind in Planung.
Erfolg
- Anträge wurden in mehreren Kantonen eingereicht. Die Evaluation ist abgeschlossen.
Datensicherheit
Mit der Verabschiedung des Informationssicherheitsgesetzes (ISG) wollen Bundesrat und Parlament insbesondere eine Meldepflicht für «Cyberangriffe» für Betreiber:innen von kritischer Infrastruktur einführen. Dies genügt jedoch nicht, um eine ausreichende Datensicherheit und damit auch einen angemessenen Datenschutz in der Schweiz zu erreichen.
Wir forderten daher unter anderem eine Meldepflicht für alle, verbindliche Mindeststandards sowie eine «garantierte Nutzungsdauer» von netzwerkfähigen Geräten (IoT-Produkte), während der die Hersteller:innen (im Rahmen einer Erweiterung der gesetzlichen Gewährleistung) verpflichtet werden, Firmware- und Security-Updates für ihre Geräte allen Nutzer:innen bereitzustellen.
Leider scheint sich diese Erkenntnis erst nach der Verabschiedung durchzusetzen. Mittlerweile will der Bundesrat bis Herbst 2026 eine Vernehmlassungsvorlage zur «Schaffung einer Gesetzgebung zur Cyberresilienz von digitalen Produkten» erarbeiten. Datenunsicherheit wird aber weiterhin an der Tagesordnung bleiben.
Digitale Demokratie, E-Government und Infrastruktur
Ziele
- Digitale Teilhabe stärken.
- Digitale Zivilgesellschaft stärken.
E-Voting
Demokratische Entscheidungen haben eine sehr hohe Akzeptanz, weil sich grosse Teile der stimmberechtigten Bevölkerung daran beteiligen und das Verfahren nachvollziehen können. Nur so werden kontroverse und sehr knappe Entscheidungen auch von den Verlierer:innen akzeptiert. Vollständig verifizierbare E-Voting-Systeme (so sie denn erfolgreich aus den Konzepten entwickelt werden können) bedingen jedoch umfangreiche technische und organisatorische Massnahmen. Die Verifikation und damit Nachvollziehbarkeit setzen weitreichendes Fachwissen voraus – speziell auch bei den abstimmenden Personen.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat 2009 die weitere Verwendung von Wahlcomputern verboten, da «der Wähler ohne nähere computertechnische Kenntnisse selbst nachvollziehen können muss, ob seine abgegebene Stimme als Grundlage für die Auszählung oder jedenfalls als Grundlage einer späteren Nachzählung unverfälscht erfasst worden ist». Nun sind aber die Abläufe beim E-Voting nochmals deutlich komplexer als die Verwendung von Wahlcomputern. IT-Sicherheit und Nachvollziehbarkeit der Wahl schliessen sich daher bereits in der Theorie aus.
Bereits seit 2013 arbeiten wir kontinuierlich an diesem netzpolitischen Dauerthema. In einer Stellungnahme äusserten wir uns 2021 ausführlich zu den technischen, historischen und demokratiepolitischen Fragen rund um E-Voting. Der Spagat zwischen Sicherheit und demokratischer Legitimation ist unmöglich zu schaffen. Unsere Stellungnahme hat in der Bundeskanzlei nachhaltig – und bis 2025 – Eindruck hinterlassen.
Dennoch und trotz der drei Fehlversuche will der Bund das E-Voting weiterentwickeln. Seit Mitte 2022 sind wieder Versuche möglich, und einige Kantone boten E-Voting zu den letzten National- und Ständeratswahlen an. Aktuell ist eine schleichende Einführung zu beobachten, zu welcher wir Gegenstrategien zu entwickeln versuchten. So hat uns das Vorhaben selbst über zwanzig Jahre nach dem Start auch 2025 leider weiterhin beschäftigt.
Zum Dossier E-Voting
Elektronische Identität (E-ID)
Die Schweizer Stimmbevölkerung verwarf das E-ID-Gesetz im März 2021 mit einer wuchtigen Zweidrittelmehrheit. Das Referendum lancierten wir gemeinsam mit Public Beta, nachdem Bundesrat und Parlament nach langer Vorbereitung eine E-ID beschlossen hatten, die von Privaten herausgegeben worden wäre – und damit auch alle Stimmen missachteten, die einen besseren Datenschutz forderten und die Herausgabe als hoheitliche Aufgabe erachten.
Das überaus deutliche Resultat schuf die Basis für einen klaren Richtungswechsel: Bereits wenige Tage nach dem Abstimmungssonntag wurde im Parlament ein Vorstoss für eine «vertrauenswürdige, staatliche E-ID» eingereicht, den wir gemeinsam mit Parlamentarier:innen vorbereitet hatten. Die Motion wurde gleich in sechsfacher Ausführung eingereicht und von allen Fraktionen unterstützt. Ein solcher Schulterschluss unmittelbar nach einem harten Abstimmungskampf und über alle Parteigrenzen hinweg ist einzigartig. Mit diesem deutlichen Zeichen bahnte sich definitiv ein Kurswechsel um 180 Grad an.
In der Folge dienten die Motionen als Grundlage für eine Neukonzeption, die den berechtigten Anliegen der Zivilgesellschaft nach digitaler Selbstbestimmung, Datensparsamkeit und Datenschutz durch Technik Rechnung trägt. Doch auch dieser Entwurf hatte Schattenseiten. Entsprechend engagiert haben wir uns bis Ende 2024 in die Debatte eingebracht und Nachbesserungen, die wir insbesondere bei den Themen Identitätsprüfung, Überidentifikation, Open-Source-Software sowie Zweckbindung gefordert hatten, erreicht. Dies ist ein grosser Erfolg.
Dennoch wurde gegen das Gesetz das Referendum ergriffen. In der anschliessenden Volksabstimmung konnten sich die Befürworter:innen im Oktober 2025 nur hauchdünn durchsetzen. Das Ja zur E-ID ist dennoch ein wichtiger Erfolg der digitalen Zivilgesellschaft, da das neue E-ID-Gesetz einen Fortschritt darstellt. Hätten wir kein E-ID-Gesetz, würden sich die Logins von AGOV (Bund), SwissID (Post), Google und Apple das Vakuum zunutze machen. Sie alle würden weniger Datenschutz, Sicherheit und Transparenz als die E-ID 2.0 bringen.
Die Debatten im Abstimmungskampf und das nur knappe Ja zeigten aber auch, dass die Menschen nicht goutieren, wie viel Missbrauch und Überwachung heute mit Daten betrieben wird. Das äusserst knappe Resultat für ein gutes und breit abgestütztes Projekt ist ein Schuss vor den Bug. Digitale Technologien müssen höchsten Standards an Datenschutz und Sicherheit genügen, damit die Bevölkerung ihnen vertraut und sie akzeptiert. Digitale Anwendungen müssen das Leben der Menschen verbessern, ihre Rechte schützen und ihre Selbstbestimmung stärken. Wir wollen keine anlasslose staatliche Überwachung, und wir wollen nicht das Geschäftsmodell von Big-Tech-Konzernen sein.
Dafür setzen wir uns als Digitale Gesellschaft ein, und das ist weiterhin dringend nötig.
Zum Dossier Elektronische Identifikation (E-ID)
Erfolg
- Wir haben das Referendum für eine datensparsame E-ID gewonnen.

E-Collecting
Der Tages-Anzeiger hat im Herbst 2024 den «Unterschriften-Bschiss» beim Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden aufgedeckt. Dabei zeigte sich, dass private Sammelfirmen nicht davor zurückschrecken, beispielsweise Unterschriften aus früheren Begehren illegal auf neue Unterschriftenbögen zu übertragen. Im April 2025 hat das SRF dann eine Auswertung veröffentlicht, die aufzeigt, dass professionelle Firmen bei Unterschriftensammlungen eine noch grössere Rolle spielen als bisher bekannt. Die Stiftung für direkte Demokratie demonstrierte zudem im Bundeshaus, wie Unterschriften mit Hilfe eines einfachen Plotters automatisiert und massenhaft gefälscht werden könnten.
Die Digitale Gesellschaft sieht im Online-Sammeln von Unterschriften eine grosse Chance, wie das verlorene Vertrauen der Bürger:innen in die direkte Demokratie wiederhergestellt und das politische System in Richtung Stärkung und Ausbau der Partizipation weiterentwickelt werden kann. Die Digitalisierung dieses aufwändigen Prozesses kann echte Verbesserungen bringen: Zum Einen soll der riesige logistische Aufwand bei den Komitees, den Gemeinden und dem Bund verringert werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Überprüfung eingereichter Unterschriften. Zum Anderen muss der Datenschutz deutlich verbessert werden. Weiter sollen Transparenz und Freiwilligkeit gewährleistet werden.
Unsere Forderungen haben wir am Winterkongress 2025 aufgestellt und am ersten partizipativen Treffen der Bundeskanzlei vorgestellt. Am Hackathon der Bundeskanzlei im November 2025 haben wir diese dann gemeinsam mit Mitgliedern des Digital Democracy Hubs Schweiz und der Stiftung für direkte Demokratie in ein konkretes Modell einfliessen lassen sowie mit Kryptographie-Experten der Berner Fachhochschule gespiegelt.
Parallel soll das Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR) einen Artikel für Versuchsbetriebe für E-Collecting erhalten. Wir setzen uns mit Parlamentarier:innen nachdrücklich dafür ein, dass die Datenschutz-Grundprinzipien «Datenschutz durch Technik» und «Datensparsamkeit» explizit im Gesetz verankert werden.

Digitale Souveränität
2025 haben wir eine Fachgruppe zur Digitalen Souveränität gegründet. Diese hat in Kürze ein Positionspapier verfasst und veröffentlicht. Der Titel-Cartoon hat schnell die Runde gemacht. Nach der Publikation konnten wir unsere Position in verschiedenen Meinugsbeiträgen in die Medien und auf Konferenzen einbringen, aber auch direkt politischen Akteur:innen vorstellen.
Netzsperren
Netzsperren greifen in die Rechte auf Meinungs-, Informations- und Wirtschaftsfreiheit ein. Für Netzsperren werden dieselben technischen Mittel verwendet, die Internet-Kriminelle nutzen. Netzsperren stehen damit im Widerspruch zu Entwicklungen, welche die Internetnutzung sicherer machen sollen (wie z. B. DNSSEC, DNS-over-TLS, DNS-over-HTTPS). Die Digitale Gesellschaft stellt selber sichere DNS-Server zur Verfügung (siehe «Dienste»).
Gleichzeitig sind Netzsperren bereits mit geringen Kenntnissen leicht zu umgehen und stellen daher keine zweckmässige Massnahme dar. Anstatt zu versuchen, Netzsperren zu «verbessern», fordern wir daher «Löschen statt Sperren» resp. «(Straf-)Verfolgen statt Sperren» bei strafbaren Angeboten und Inhalten im Internet.
Mit dem Referendum gegen das Geldspielgesetz ist es uns gelungen, eine breite Diskussion zu Netzsperren in der Schweiz zu führen. Später haben sich die negativen Konsequenzen als Erkenntnis auch im Bundesrat und im Parlament durchgesetzt. Dennoch werden immer wieder Forderungen laut, die in der Umsetzung letztlich auf Netzsperren hinauslaufen. Daher haben wir auch 2025 einige entsprechende Vorstösse begleitet, wie zum Beispiel das neue Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG).
Leistungsschutzrecht («Link-Steuer»)
Jahresziel 2025
- Kommission des Erstrats stellt Antrag auf Rückweisung des Geschäfts.
Die zuständige Ständeratskommission hatte bereits 2019 in der Debatte zum Urheberrecht überraschend ein Leistungsschutzrecht für Medienverlage beschlossen. In der Folge wurde in kürzester Zeit eine Allianz für ein faires Urheberrecht in der Schweiz gegründet, die sich mit aller Kraft gegen das selbstzerstörerische Vorhaben wehrte, eine «Link-Steuer» einzuführen. So haben in Zürich über 1’000 Personen gegen die Urheberrechtsreform demonstriert. Zwei Tage später waren wir in die zuständige Kommission des Ständerats eingeladen, um unsere Kritik zu äussern. In der Folge beschloss der Rat, auf das Vorhaben zu verzichten. Dies war ein grossartiger Erfolg.
Leider war er nur von kurzer Dauer. Ein Jahr lang fand auf Einladung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga und organisiert vom Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ein «Mediendialog» statt, an dem Vertreter:innen von Printmedien, Radio, Fernsehen und Onlinemedien teilnehmen durften, von dem die Zivilgesellschaft jedoch ausgeschlossen blieb. Der Bundesrat hat dann 2023 – entgegen der Empfehlung der eigenen Regulierungsfolgenabschätzung – einen Vorentwurf für ein neues Gesetz präsentiert und 2024 einen Entwurf zuhanden des Parlaments angekündigt.
Wir lehnen die geplante Urheberrechtsreform zur Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Medienverlage entschieden ab. Nur zwei Wochen nach der Ankündigung des Entwurfs haben wir entsprechend ein Positionspapier veröffentlicht. Das geplante Gesetzesvorhaben kann den demokratie-relevanten Journalismus nicht fördern, gefährdet den Medienstandort Schweiz und führt zu einer weiteren Konzentration der Medienbranche. Die vorgesehene Beteiligung der Urheber:innen an den Einnahmen ist systematisch problematisch und begünstigt die Ungleichbehandlung verschiedener Kategorien von Mitwirkenden.
Im Oktober 2025 waren wir in die zuständige Kommission (KVF-N) eingeladen. Diese ist unserer Empfehlung gefolgt und beantragt dem Nationalrat, das Geschäft zurückzuweisen. Nun soll das Leistungsschutzrecht in der Ausarbeitung einer Vorlage zur Motion «Besserer Schutz des geistigen Eigentums vor Kl-Missbrauch» (Motion «Gössi») mit berücksichtigt werden.
Zum Dossier Leistungsschutzrecht
Erfolge
- Wir haben unsere Position zum Leistungsschutzrecht geschärft und sie um das Thema generative KI und Medien erweitert.
- Die zuständige Kommission ist unserer Empfehlung gefolgt und schlägt die Rückweisung sowie die Verbindung mit der Regulierung von KI und Medien vor.

Nachrichtendienst-Gesetz
Jahresziel 2025
- Kommission des Erstrats lehnt Erweiterungen des NDG ab und schliesst sich den zivilgesellschaftlichen Forderungen an.
Die Digitale Gesellschaft hat sich immer wieder mit staatlicher Überwachung und den fortlaufenden Revisionen des Nachrichtendienstgesetzes befasst. Dabei wurden wiederholt die fehlenden Gesetzesgrundlagen beispielsweise beim Einsatz von Staatstrojanern und Mängel bei der Aufsicht aufgezeigt. Der jüngste Prüfbericht vom Mai 2025 durch die Unabhängige Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND) zur Datenbeschaffung durch Cyber NDB unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit, staatliche Überwachungsmassnahmen und die Anwendung neuer technischer Methoden unter klare Regeln und eine effektive politische Aufsicht zu stellen.
Für die anstehende Änderung des Nachrichtendienstgesetzes wurde bereits 2022 eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt. Als voraussichtliche Inhalte gelten ein neues Datenhaltungskonzept, die Übertragung der Aufgaben der Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung (UKI) an die AB-ND und Anpassungen im Bereich der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen.
Verschiedenen Organisationen – darunter Public Eye, grundrechte.ch, Digitale Gesellschaft, Demokratische Jurist*innen Schweiz und Amnesty International – haben sich unter dem Dach der NGO-Plattform Menschenrechte Schweiz zusammengeschlossen und fordern eine Korrektur der geplanten grund- und menschenrechtswidrigen Einschränkungen. Ein entsprechendes Positionspapier hat die Allianz im Februar 2025 veröffentlicht.
Die Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat zuhanden des Parlament war zuletzt für Dezember angekündigt. Einmal mehr wurde sie verschoben. Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zur Beschwerde gegen die Kabelaufklärung (siehe oben) dürfte die Revision weiter verkomplizieren.
Erfolg
- Der Bundesrat hat weder eine Vernehmlassung noch eine Botschaft verabschiedet, wir sind innerhalb einer zivilgesellschaftlichen Allianz jedoch darauf vorbereitet.
Jahresziel 2025
- Breite Stellungnahme zur Vernehmlassung ist eingereicht.
Ein Grossteil unserer demokratischen Öffentlichkeit manifestiert sich heute auf privaten Kommunikationsplattformen – und weder können wir nachvollziehen, wie dies geschieht und welchen Einfluss es auf unsere Gesellschaft hat, noch können wir uns dabei wirksam vor Manipulation, Diskriminierung und/oder Hassrede schützen.
Im Rahmen einer Plattformregulierung sollten entsprechend die Rechte der Nutzer:innen gestärkt werden, indem mehr Transparenz und Rechenschaft von den Plattformen gefordert wird. Anstatt kommerzieller Firmen auf Basis von Nutzungsbedingungen (und «Gutdünken») müssen – nach einer unabhängigen aussergerichtlichen Schlichtungsstelle – letztlich rechtsstaatliche Instanzen zur Klärung bei Disputen herangezogen werden können.
Entsprechend haben wir uns im Rahmen einer Befragung zur Regulierungsfolgenabschätzung des Bundes für die Stärkung der Kommunikationsgrundrechte und für eine gut funktionierende öffentliche Debatte eingesetzt. Obwohl für 2024 angekündigt, hat sich der vom Bundesrat angekündigte Vorentwurf erneut verzögert.
2025 wurde die Vorlage nach der Geschäftsaufnahme der Trump-Administration zunächst in die Schublade versenkt. Erst im Oktober gab der Bundesrat endlich den Vorentwurf zur Regulierung von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) in die Vernehmlassung. Das Gesetz bringt wichtige Fortschritte wie Moderations- und Beschwerdeverfahren oder Zustelldomizile. Es ist in vielen Punkten aber zu zahm; so bei der Regulierung der Werbung auf Plattformen sowie bei Massnahmen gegen gesamtgesellschaftliche Risiken. Auch die Herausforderungen bei Suchmaschinen sind nicht genügend adressiert. Wir arbeiten an einer breit abgestützten Stellungnahme.
Zudem verdiente Meta 2024 16 Milliarden Dollar alleine durch den Verkauf betrügerischer Werbung. Unzählige Menschen sind Opfer solcher Werbung, tausende davon auch in der Schweiz. Doch im KomPG will der Bund eine Lücke lassen, womit Plattformen nicht verpflichtet wären, entsprechende Meldungen zu ermöglichen – und somit weiter Milliarden verdienen könnten mit Werbung für Scams, illegales Glücksspiel und verbotene Produkte. Zusammen mit der Stiftung für Konsumentenschutz forderten wir den Bund in einer Petition auf, diese gefährliche Lücke zu schliessen.
Erfolge
- Der Bundesrat hat seinen Vorschlag veröffentlicht, und wir haben mit einer Stellungnahme sowie einer Petition umgehend reagiert.
- Wir sind zentrale Akteur:innen der Zivilgesellschaft; Verbände, Parteien und Öffentlichkeit nahmen unsere Position wahr.
Beratung, Bildung und Dienste
Ziel
- Digitale Kompetenzen und Selbstermächtigung stärken.
Angebot und Zielgruppe
Die Digitale Gesellschaft engagierte sich auch 2025 für die Vermittlung der technischen Grundlagen für einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Werkzeugen. Im Fokus standen verschiedene Gruppen: Journalistinnen, Schüler und die breite Bevölkerung ohne spezifische Vorkenntnisse.
Kurse
Unsere Workshops zur digitalen Selbstverteidigung führen wir seit vielen Jahren für verschiedenste Organisationen durch. 2025 haben wir die Kurse überarbeitet und einen Workshop für den Grundschutz bei mobilen Geräten hinzugefügt. Die Standardmodule umfassen nun:
Computer-Grundschutz
Grundschutz für mobile Geräte
Sicherheit von Messenger
Spurenarm und anonym surfen
E-Mails verschlüsseln mit GnuPG
Die überarbeiteten Kurse konnten wir in einem ganztägigen Seminar vom Bildungsinstitut der Gewerkschaften Movendo einem Praxis-Test unterziehen. Der Kurs findet 2026 wieder statt.
Zur Präsentationsübersicht
Ratgeber «Digitale Selbstverteidigung»
Bereits 2017 gaben wir zusammen mit der Wochenzeitung WOZ und dem Chaos Computer Club Schweiz einen Digital-Ratgeber heraus. Dieser beschäftigt sich mit dem Thema Datenschutz und bietet eine Vielzahl konkreter Anregungen, wie die Privatsphäre im Internet geschützt werden kann. Nachdem die ersten 22'000 Exemplare bereits nach kurzer Zeit vergriffen waren, druckten wir 2018 eine Neuauflage. 2019 wurden der Ratgeber überarbeitet, nochmals 27'000 Broschüren gedruckt sowie unter anderem der WOZ beigelegt. Zudem wurde ein ergänzendes Online-Portal geschaffen. 2020 stellten wir eine englische Übersetzung online bereit. Seitdem kommen regelmässig punktuelle Ergänzungen hinzu.
Nach der Überarbeitung der Kurse gingen wir 2025 daran, den Ratgeber inhaltlich zu überarbeiten. Für 2026 ist eine neue Auflage geplant.
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Ratgeber «Nachhaltigkeit im Digitalen»
Seit 2021 wird der Ratgeber zur «Digitalen Selbstverteidigung» durch eine Broschüre zur «Nachhaltigkeit im Digitalen» ergänzt. Dieser Ratgeber nimmt sich der «nachhaltigen Digitalisierung» wie der «digitalen Nachhaltigkeit» an. Die Broschüre und die Website können von zwei Seiten gelesen werden: Einerseits geht es um den «digitalen Fussabdruck» und andererseits darum, wie die Digitalisierung möglichst ressourcenschonend, planetenfreundlich und nachhaltig zu gestalten ist.
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Tor-Server
Das «Tor Project» und die darauf aufbauenden Dienste bieten weitgehend unbeobachtete, sichere und zensurresistente Kommunikation. Tor ist eines der wenigen Hilfsmittel, die wirkungsvoll vor Massenüberwachung schützen. Dies ist wichtig für die eigene informationelle Selbstbestimmung und unersetzlich für die politische Auseinandersetzung in repressiven Staaten.
Die Digitale Gesellschaft betreibt seit jeher Tor-Server. Aktuell bieten wir dreizehn Exit-Nodes auf vier Servern an und gehören damit weltweit zu den leistungsstärksten Betreiber:innen.
DNS-Resolver
Seit Anfang 2019 bieten wir der Öffentlichkeit DNS-Resolver über die verschlüsselten Kommunikationswege DNS-over-TLS (DoT) und DNS-over-HTTPS (DoH) an. Die DNS-Resolver zeichnen keine Benutzerdaten in Logfiles auf und haben keine Sperrlisten implementiert. Damit bieten wir eine Alternative zu kommerziellen Betreiber:innen. Unsere Konfiguration ist auf GitHub veröffentlicht. Zum 5-jährigen Jubiläum haben wir die Konfiguration unserer DNS-Resolver überarbeitet und können fortan ein stabileres Tool für dessen Benutzer:innen anbieten. Zudem ist es nun einfacher, unsere Konfiguration zu übernehmen und so selbst einen DoT und/oder DoH DNS-Resolver zu betreiben.
Die redundanten Server erfüllen die DoH Resolver Policy von Mozilla. In dem Rahmen haben wir auch 2025 unseren jährlichen Transparenz-Bericht veröffentlicht.
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Online-Generator für Auskunft über eigene Daten
Ein wesentliches Element im Datenschutzrecht ist das Recht auf Auskunft. Betroffene Personen können Auskunft über ihre eigenen Daten verlangen. Sie können sich damit informieren, wofür, wie und wo ihre Personendaten bearbeitet und verwertet werden. Zudem können sie falsche Daten korrigieren oder ihre Daten löschen lassen. Das Recht auf Auskunft ermöglicht betroffenen Personen überhaupt erst, ihr Recht auf Datenschutz wirksam auszuüben.
Die Digitale Gesellschaft bietet seit 2021 einen Online-Generator an, mit dem verschiedene Arten von Auskunftsbegehren mit wenigen Mausklicks erstellt werden können. Mit einem Auskunftsbegehren lassen sich beispielsweise die Daten anfordern, die Mobilfunk-Provider im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung über unser Kommunikations- und Mobilitäts-Verhalten speichern. Es können aber auch die eigenen Gesundheitsdaten bei Krankenkassen erfragt oder die Daten über die eigene Kreditwürdigkeit bei Bonitätsdatenbanken beschafft werden.
2025 haben wir die zuständige Fachgruppe neu aufgestellt: Das Entwickler:innen-Team hat die technischen Grundlagen aktualisiert. Jurist:innen und das Redaktions-Team haben neue Briefe entworfen und die Datenbasis aktualisiert. Die entsprechenden Releases stehen vor der Veröffentlichung.
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Netzpodcast
Seit Anfang 2022 informiert unser Netzpodcast über die aktuellen netzpolitischen Themen mit Bezug zur Schweiz und ordnet sie ein. Das Themenspektrum umfasst Datenschutz und Überwachung, freien Zugang zu Informationen, politische Teilhabe, Datensicherheit und digitale Demokratie. Wir beleuchten die Netzpolitik aus einer kritischen, zivilgesellschaftlichen Perspektive. Der Podcast erscheint alle drei Wochen und ist auf allen üblichen Plattformen erhältlich. Co-Hosts sind Erik Schönenberger, Jörg Mäder, Rahel Estermann und Sven Kohlmeier.
2025 zeigte sich das Netzpodcast-Team auch das erste mal zuständig für «42. Das Quiz für Nerds» im Abendprogramm vom Winterkongress.
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Treffen und Veranstaltungen
Ziele
- Öffentlichen digitalen Diskurs stärken und zu Engagement veranlassen.
- Digitale Zivilgesellschaft stärken.
- Community pflegen und verbreitern.
Winterkongress
Anfang März 2025 fand das grosse jährliche Treffen der Digitalen Gesellschaft zum achten Mal statt. Rund 500 Personen aus der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der Politik diskutierten im Casinotheater Winterthur an der ausverkauften Veranstaltung über Themen rund um Algorithmen, Datensicherheit und digitale Nachhaltigkeit.
Der Winterkongress hat sich als jährliches Stelldichein für alle etabliert, die sich in der Deutschschweiz und darüber hinaus mit der Digitalisierung aus zivilgesellschaftlicher Sicht befassen. Der Anlass lebt vom grossen ehrenamtlichen Einsatz der Helfer:innen, hochkarätigen Redner:innen und vieler weiteren Beteiligten. Das breit zusammengesetzte Organisationskomitee arbeitet das ganze Jahr über intensiv, um den jährlichen Kongress zu realisieren. Es wird von einer fachkundigen Jury unterstützt, die für die Programmauswahl zuständig ist. Beim Einlass, in der Technik, als Moderator:innen und im Awareness-Team engagieren sich zahlreiche Freiwillige.
Im Fokus standen 2025 die IT-Sicherheit und die Künstliche Intelligenz (KI). In ihrer Keynote präsentierte die bekannte Journalistin und Kulturwissenschaftlerin Eva Wolfangel einen provokanten Denkanstoss: Sie forderte dazu auf, die IT-Sicherheit strategisch vorübergehend aufzugeben, um nach dem voraussichtlich folgenden Desaster einen Neuanfang ohne hinderliche Altlasten zu wagen. Gleichzeitig wurden bei der KI die neuesten technischen Entwicklungen sowie die anlaufende Regulierung thematisiert.
Weitere Themen umfassten den demokratiepolitisch begründeten Verzicht auf E-Voting, die Umsetzung der elektronischen Identität und den Umgang mit Datenpannen. Mit über dreissig Vorträgen bot der Winterkongress ein vielseitiges Programm zu zentralen Fragestellungen der Digitalisierung.
Der Winterkongress 2026 wird am 20. und 21. Februar 2026 in der Roten Fabrik in Zürich stattfinden.
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Datenschutz-Festival
Bereits zum fünften Mal hat das Datenschutz-Festival Ende November 2025 im Kulturhaus Helferei in Zürich stattgefunden. Einer der Höhepunkte war das Gespräch mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Dr. Adrian Lobsiger. Dazu gab es ein Datenschutz-Update der Digitalen Gesellschaft, je einen Vortrag zu Kinderrechten 2.0, «Datenschutz im Fokus» und «Unternehmen im Spannungsfeld zwischen verschlüsselter Kommunikation und staatlichen Überwachungsansprüchen» sowie Workshops zu «Auskunftsbegehren in der Praxis».
Im Anschluss stand bei einem Apéro Riche der Austausch unter den 140 Teilnehmenden im ausverkauften Kulturhaus auf dem Programm.

Frühjahres- und Herbsttreffen
Die Frühjahres- und Herbsttreffen sind die «Parlamentssessionen» der Digitalen Gesellschaft. Die Treffen stehen allen Mitgliedern und eingeladenen Interessierten offen, um aktuelle Themen im grösseren Kreis zu präsentieren und zu diskutieren. Nebst einem Schwerpunktthema und einigen Kurzbeiträgen stehen jeweils die Tätigkeiten der Fachgruppen der Digitalen Gesellschaft im Zentrum.
Fachgruppen werden an den Treffen auch formal gegründet (oder aufgelöst). In den Fachgruppen der Digitalen Gesellschaft findet die inhaltliche Arbeit statt. Die Gruppen benennen zwei Hauptverantwortliche, konstituieren und organisieren sich aber ansonsten selbst. Sie sind zuständig für die interne und externe Kommunikation zu ihrem Thema, koordinieren sich in Fachbereichen und werden von der Fachbereichsleitung und der Geschäftsstelle unterstützt.
2025 waren die Schwerpunktthemen «E-Collecting» im Frühjahr und «E-ID what's next?» im Herbst.
Das nächste Treffen findet am 9. Mai 2026 in der Bitwäscherei in Zürich (und remote) statt.
Politpulse
Die Digitale Gesellschaft ist aus einem offenen Zusammenschluss netzpolitisch interessierter Gruppen und Einzelpersonen entstanden, die sich der kritischen, digitalen Zivilgesellschaft verpflichtet fühlen. Seit dem ersten Treffen 2011 finden die Frühjahres- und Herbsttreffen regelmässig statt (siehe oben). Sie sollen auch zukünftig der Vernetzung der verschiedenen netzpolitischen und zivilgesellschaftlichen Organisationen dienen.
Seit 2011 hat sich jedoch die Digitale Gesellschaft wie auch das Umfeld verändert. Immer mehr Entwicklungen und politische Vorstösse betreffen digitale Grund-, Menschen- oder Konsument:innenrechte: Das Geldspielgesetz enthält Netzsperren, eine Finanzvorlage eine zentrale Auswertungsmöglichkeit für Vorratsdaten, und mit der Zollgesetzrevision droht eine neue Massenüberwachung im Inland. Solche Vorstösse und Entwicklungen müssen systematisch erkannt, analysiert, priorisiert und aufbereitet werden.
Unser Projekt «Politpulse» unterstützt zivilgesellschaftliche Organisationen mit Hilfe von entsprechenden Tools, die Geschäfte und Themen zu bearbeiten. Daraus entstehen gemeinsame Positionen und Informationen für die Politik wie Stellungnahmen und Vernehmlassungsantworten. Die Vernetzung dient auch der Identifikation von unbeachteten Themen, um daraus aktiv Politik zu gestalten.
Die Kerngruppe besteht seit 2025 aus AlgorithmWatch CH, CH++, Opendata.ch, der Digitalen Gesellschaft und neu der Stiftung für Konsumentenschutz. Das gesamte Netzwerk umfasst mittlerweile fast fünfzig Organisationen, die sich im September 2025 zum zweiten Mal zum grossen Politpulse-Treffen in Bern getroffen haben.
Netzpolitischer Abend
Ungefähr alle zwei Monate treffen sich Hacker, Aktivistinnen und Interessierte zum netzpolitischen Abend, bis anhin im Debattierhaus Karl der Grosse in Zürich und neu auch im Lichtspiel in Bern. Im Mittelpunkt steht der Austausch zu Themen rund um Informationstechnologie, Vernetzung und deren Auswirkungen auf unsere Gesellschaft. Die Einführung und die moderierte Diskussion werden auch aufgezeichnet und können online nachgeschaut werden.
2025 fanden sechs Veranstaltungen zu Themen wie «Freiheit oder Sicherheit? Überwachung im digitalen Zeitalter» mit alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer oder «Barrierefreiheit: Das Internet ist für alle da» statt. Das Publikum war bunt gemischt. Der netzpolitische Abend ist eine wertvolle Ergänzung zum Winterkongress.
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Netzpolitik-Zmittag
Seit vielen Jahren essen wir einmal pro Monat gemeinsam Zmittag. Die Treffen dienen dem ungezwungenen Austausch. Die Mittagessen finden mittlerweile in den acht Städten Basel, Bern, Biel/Bienne, Genf, Lausanne, Luzern, Neuchâtel und Zürich statt.
Netzpolitik-Treff
Wer es nicht an ein Mittagessen schafft: Seit 2022 öffnen wir wöchentlich, jeden Donnerstagabend ab 18:00 Uhr, unsere Tore in der Bitwäscherei in Zürich für ein lockeres Treffen unter Mitgliedern der Digitalen Gesellschaft.
Gerne wird diese Zeit für die Zusammenarbeit in den Fachgruppen und Small-Talk unter Gleichgesinnten genutzt. Selbstverständlich steht dieses Treffen auch Personen offen, welche die Digitale Gesellschaft, ihre Mitglieder sowie unsere Themen näher kennen lernen möchten.
Jugend hackt
2025 konnten wir erneut zweimal unsere «Jugend hackt»-Veranstaltung durchführen, nebst Zürich erstmalig auch im Chaostreff Bern. Über 25 Jugendliche haben an den zwei Veranstaltungen teilgenommen. Entstanden sind daraus 7 Projekte, die vor Ort präsentiert und zusätzlich gestreamt wurden. Von den an der jeweiligen Schlusspräsentation anwesenden Familienangehörigen erhalten wir jeweils einen grossen Zuspruch, und es wurde auch wiederholt erwähnt, wie wichtig dieses Projekt für die digitale Kompetenz der Jugendlichen ist. Auch im Umfeld des «Jugend hackt»-Netzwerkes erhielten wir das Feedback, dass die umgesetzten Projekte immer wieder einzigartig sind.
Bereits 2024 haben wir zusätzlich das «Jugendlab» initiiert. Damit wollen wir den Jugendlichen einmal pro Monat die notwendige Unterstützung anbieten, damit sie in der Bitwäscherei und durch Mentor:innen begleitet an ihren Projekten weiterarbeiten können. Das «Jugendlab» fand jeweils am letzten Donnerstag im Monat ab 18:00 statt.

Öffentlichkeitsarbeit
Veranstaltungen und Podien
Wir werden als fachkompetente und kritische Stimme regelmässig an Veranstaltungen und Podien eingeladen. Im vergangenen Jahr war der Verein beispielsweise an verschiedenen Veranstaltungen zur E-ID, zu E-Collecting und zur Regulierung von «Künstlicher Intelligenz» vertreten.
Medien
In über hundert Artikeln fanden die Aktivitäten der Digitalen Gesellschaft im Jahr 2025 Erwähnung. Wir sind als Expert:innen zu verschiedenen Themen in der «NZZ», im «Echo der Zeit», dem «Tages-Anzeiger», der «Republik», «watson», der «Tagesschau» und vermehrt auch in anderen Landessprachen zu Wort gekommen.
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Geschäftsstelle
Ziele
- Organisation verwalten und weiterentwickeln.
- Finanzierung nachhaltig sichern.
- Kommunikationsstrategie umsetzen und weiterentwickeln.
Administration
Die Geschäftsstelle der Digitalen Gesellschaft unterstützt und koordiniert die ehrenamtliche Arbeit der Fachgruppen und stellt bei langfristigen Projekten den Wissenstransfer sicher. Sie erledigt einen grossen Teil der Administration und der Community-Interaktion. Sie ist für die interne und externe Kommunikation zuständig und kümmert sich um die Finanzierung.
Die Geschäftsstelle wird (wurde) von Erik Schönenberger hauptberuflich geleitet, nachdem er diese Tätigkeit bereits viele Jahre ehrenamtlich ausgeführt hatte. Seit 2021 steht ihm Gian-Maria Daffré zur Seite, der sich schwerpunktmässig um das «Backoffice» kümmert. Salvatore Pittà wirkt seit 2022 in den Bereichen Finanzierung und Kommunikation mit. Zudem unterstützen die Jurist:innen Michael Prager, Luka Studer und Noa Apter das Team bei rechtlichen Fragen. Christoph Schmid war bis Mitte 2025 als Fachbereichsleiter tätig.
2025 konnten wir die Geschäftsstelle stärken: Erik Schönenberger und Rahel Estermann führen diese ab Mitte September als Co-Leitung. Rahel Estermann engagiert sich bereits seit langem in der digitalen Zivilgesellschaft und bringt viel Polit-Erfahrung in die Geschäftsstelle.
Die Geschäftsstelle umfasst Ende 2025 somit 360 Stellenprozente. Gemessen an den Aktivitäten der Digitalen Gesellschaft ist sie weiterhin deutlich unterbesetzt. Ziel ist, sie mittelfristig auf ungefähr zehn Personen (800 Stellenprozente) zu erweitern, um ein angemessenes Level zu erreichen. Dabei sollen die ehrenamtlichen Strukturen im selben Masse gestärkt werden.
Suisse romande
2025 haben wir unsere Aktivitäten in der Suisse Romande weiter verstärkt. Aktuell findet unser Netzpolitik-Zmittag in der französischen Schweiz in Biel/Bienne, Neuchâtel, Lausanne und Genève statt. Weiterhin haben wir uns in den Räumlichkeiten der SDMB (Société de Développement de Marterey - Bugnon et environs) eingemietet, die wir einmal im Monat als Büro- und Veranstaltungsraum nutzen können. Aktuell haben über 1'700 Personen unseren französischen Newsletter abonniert, mit steigender Tendenz.
Quartalsweise finden Treffen mit aktiven Mitgliedern statt, um über die Aktivitäten der Digitalen Gesellschaft zu diskutieren, die Bedürfnisse und Erwartungen der Teilnehmenden zu eruieren sowie einige Schwerpunkte für 2026 zu definieren.
Aktuell unterstützt uns die Fachgruppe «Suisse Romande» bei den Übersetzungen des Newsletters, mit Social-Media-Beiträgen und ausgewählten Blogposts sowie Informationsseiten auf der Webseite societe-numerique.ch. Im Oktober 2025 wurden reguläre Übersetzungs-Sprints ins Leben gerufen, damit eine kontinuierliche Erarbeitung von französischen Inhalten stattfindet. Für 2026 ist die Umsetzung weiterer Projekte vorgesehen wie beispielsweise die Übersetzung der Dossiers auf der Webseite, eine Vortragsreihe und die Kontaktaufnahme mit weiteren Organisationen, die unsere Verankerung in der Region stärken soll.
Organisationsentwicklung
Zwischen 2021 und 2022 widmeten wir uns über ein Jahr lang intensiv der eigenen «Organisationsentwicklung». In über 100 Workshops und Besprechungen trugen 20 Personen zu dieser Weiterentwicklung der Digitalen Gesellschaft bei. In dem Rahmen verabschiedeten wir zunächst ein Leitbild und erarbeiteten strategische sowie operative Ziele. Im Anschluss haben wir 2023 das Projekt «Wirkungsmanagement» gestartet. Dabei verknüpften wir unser Wirkungsmodell mit einer Projektplanung, um möglichst effektiv agieren zu können. Das Projekt konnte 2024 fast komplett umgesetzt werden. Nur Teile der Wirkungskommunikation und ein komplett abgeschlossener Jahreszyklus fehlten, die 2025 abgeschlossen werden konnten.
Finanzierung
Damit die Digitale Gesellschaft mehr bewirken kann, ist ein zielgerichtetes Wachstum und der effiziente Einsatz von Ressourcen notwendig. Den Grundstein legte das Organisationsentwicklungs-Projekt, welches im Herbst 2022 erfolgreich abgeschlossen werden konnte. In diesem Rahmen wurde ein siebenjähriger Finanzplan erstellt, der von einem stetigen Wachstum der Umsätze und der Bilanzsumme ausgeht. Die tragenden Säulen bilden Mitgliederbeiträge, Einzelspenden und Förderungen durch Institutionen. Zudem wurde festgehalten, dass sich diese drei Säulen langfristig gleichmässig weiterentwickeln sollen. Eine Einzelförderung der Stiftung Mercator verhalf uns in den Jahren 2023 bis 2025 zur nötigen Planungssicherheit und zum entscheidenden Schub.
Wir schliessen das dritte Jahr der Weiterentwicklung unseres Vereins finanziell mit einem Überschuss von gut 70'000 Franken, was in etwa dem Anstieg des Umsatzes gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dementsprechend um einen Drittel gestiegen ist unser Eigenkapital, währenddessen die zweckgebundenen Fonds in etwa gleich geblieben sind. Dies führte erfreulicherweise dazu, dass unser Eigenkapital Ende Jahr 52 % der Gesamtkosten deckt, Anfang Jahr waren es noch 48 %.
Während sich die Mitgliederbeiträge auf dem gleichen Niveau wie im Vorjahr bewegten, sanken 2025 die Einnahmen durch Einzelspenden um 21'000 Franken, weil wir dieses Jahr auf eine von zwei Crowdfunding-Kampagnen verzichteten und uns stattdessen auf die Gewinnung von Förderbeiträgen konzentrierten, welche wir um etwas mehr als 55'000 Franken steigern konnten. Erfreulich ist diesbezüglich, dass wir für die Jahre 2026 bis 2030 einen Nachfolge-Vertrag mit der Stiftung Mercator aushandeln konnten, welcher uns während dieser Zeit jährlich 180'000 Franken einbringen wird. Auch konnte nach drei Jahren Aufbauarbeit der Digitalfonds belebt werden: Per Ende Jahr haben uns bereits vier Stiftungen für die nächsten drei Jahre Beiträge pro Jahr zugesichert.
Ausgabenseitig schlossen wir das Jahr mit leicht tieferen Kosten als im Vorjahr ab. Während die Personalkosten um etwas mehr als 30'000 Franken gestiegen sind, sanken die Kosten für Aktivitäten und Dienstleistungen um über 40'000 Franken. Letzteres ist neben der strengen Kostenkontrolle dem Umstand geschuldet, dass wir 2025 weniger investierten. Aufgrund der positiven Aussichten bezüglich Einnahmen 2026–2028 haben wir Ende Jahr eine neue Stelle ausgeschrieben. Nichtsdestotrotz bleibt festzuhalten: Um unsere langfristige Ziele zu erreichen, bedarf es weiterer Anstrengungen auf der Einnahmenseite, insbesondere in Sachen Mitgliederbeiträge und Einzelspenden, also letztlich der treuen Solidarität all unserer Unterstützer:innen.
Organisation
Vorstand
- Claudia Schreiber
- Eliane Antonia Maurer
- Marcel Waldvogel
- Patrick Stählin
- Rahel Estermann (bis 9.2025)
- Sven Kohlmeier
- Viktor Györffy
Revisionstelle
Geschäftsstelle
- Christoph Schmid (bis 6.2025)
- Erik Schönenberger
- Gian-Maria Daffré
- Luka Studer
- Michael Prager
- Noa Apter
- Rahel
- Salvatore Pittà
Medienstelle
- Verein nach Schweizer Recht
- Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit
Struktur

Jahresrechnung
Die Digitale Gesellschaft 2025
1300 Mitglieder, davon 130 aktive
| CHF |
| Einnahmen | 621'898.34 |
| Mitgliederbeiträge | |
| Spenden | |
| Förderbeiträge | |
| Dienstleistungen | |
| Erlösminderungen | 0.00 |
|
|
| Ausgaben | 550'281.53 |
| Personalkosten, intern | |
| Personalkosten, extern | |
| Dienstleistungen | |
| Administration und Betrieb | |
| Fondszuweisung | -604.91 |
| Gewinn |
|
(Provisorische Zahlen per 15.01.2026)
Bilanz
| Aktiven |
|
| Umlaufvermögen |
|
| Flüssige Mittel | 321'258.05 |
| Aktive Rechnungsabgrenzungen | 29'048.62 |
| Total Aktiven | 350'306.67 |
|
|
| Passiven |
|
| Kurzfristiges Fremdkapital |
|
| Passive Rechnungsabgrenzung | 13'128.55 |
|
|
| Langfristiges Fremdkapital |
|
| Rückstellungen | 2'170.00 |
|
|
| Fondskapital |
|
| Zweckgebundene Spenden | 48'579.46 |
|
|
| Eigenkapital |
|
| Vereinsvermögen | 214'811.85 |
| Gewinn | 71'616.81 |
| Total Passiven | 350'306.67 |
(Provisorische Zahlen per 15.01.2026)
Fondskapital
| DNS- & Tor-Server | 10'683.91 | 0.00 | 3'638.96 | 3'638.96 | 7'044.95 |
| Strategische Rechtsverfahren | 23'024.64 | 0.00 | 7'810.20 | 7'810.20 | 15'214.44 |
| Quick Freeze | 0.00 | 25'484.27 | 6'380.02 | 19'104.25 | 19'104.25 |
| NDG-Revision | 9'975.82 | 0.00 | 4'610.00 | 4'610.00 | 5'365.82 |
| Anlässe | 1'000.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 1'000.00 |
| Mitarbeiterverdankung | 4500.00 | 0.00 | 4'500.00 | 4'500.00 | 0.00 |
| Übersetzungen | 0.00 | 1'000.00 | 150.00 | 850.00 | 850.00 |
| Total | 49'184.37 | 26'484.27 | 27'089.18 | 604.91 | 48'579.46 |
Förderungen und Zuwendungen
Spenden und geldwerte Leistungen von Institutionen:
| Amt für Wirtschaft des Kantons Bern | Jugend hackt 2024-25 | 18'000 |
|---|
| Hasler Stiftung | Winterkongress 2025 | 10'000 |
|---|
| Stiftung Mercator | Strategische Förderung | 300'000 |
|---|
| SwissIX Internet Exchange | Spende | 10'000 |
|---|
Ihnen und den Tausenden weiteren Spenderinnen und Förderer danken wir herzlich für die Unterstützung!
Impressum
Digitale Gesellschaft
4000 Basel
Schweiz
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PGP-Key
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PostFinance AG, 3030 Bern
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Januar 2026